Die öffentliche Jahresinformation nutzen
Die Stadt hat am 22. Juni 2026 ihre Zusammenfassung zum Grundstücksmarktbericht 2025 veröffentlicht. Sie erläutert verschiedene Teilmärkte und unterscheidet unter anderem Wohnungs-Erstverkäufe und Wiederverkäufe. Der Gesamtüberblick wird damit nicht automatisch zum Preisnachweis für ein einzelnes Haus.
Den Bericht nach seiner Aufgabe auswählen
Die städtische Leistungsbeschreibung nennt Marktbeobachtungen und weitere für die Wertermittlung erforderliche Daten als Inhalte des Grundstücksmarktberichts. Eine konkrete fachliche Rechnung sollte ihre tatsächlich verwendete Ausgabe und Grundlage erkennen lassen. Die öffentlichen Quellen bleiben hier direkt erreichbar.
Grundstücksmerkmale zusammen mit dem Richtwert lesen
Die Mannheimer Bodenrichtwertseite nennt aktuell den Stichtag 1. Januar 2025. Der jeweilige Wert bezieht sich auf ein Grundstück mit beschriebenen Merkmalen. Für Ihre eigene Fläche interessieren daher deren tatsächlicher Zuschnitt und die zutreffende Nutzung.
Die eigenen Fragen zum Vergleich formulieren
Welche Objektart wird betrachtet, welcher Zustand ist bekannt und welche Angabe stammt aus welchem Unterlagenstand? Mit solchen Rückfragen können Sie eine Preisempfehlung an Ihrem Eigentum besprechen. Ihr persönlicher Planungsbedarf gibt vor, wie weit die nächste Klärung reichen sollte.
Den passenden Teilmarkt für Ihr Haus finden →Die städtischen Originalgrundlagen
Lesestand: 26. Oktober 2026. Weitere Quellen stehen beim jeweiligen Ratgeber.